Werbefreie Tage gibt es nur im öffentlichen Rundfunk bei Fernsehen und Radio, wo Sendezeiten für Werbung am Karfreitag, am 1. November und am 24. Dezember nicht vergeben werden dürfen.
Unter Cross-Promotion versteht man die Bewerbung von Hörfunkprogrammen des ORF in Fernsehprogrammen des ORF und umgekehrt, welche grundsätzlich unzulässig ist. Von diesem Werbeverbot sind jedoch „Hinweise auf einzelne Sendungsinhalte” ausgenommen, z.B. wenn der informative, redaktionelle (und nicht der bewerbende) Inhalt im Vordergrund steht.
Im Fernsehen ist Werbung für periodische Druckwerke nur hinsichtlich deren Titel und Blattlinie, nicht aber hinsichtlich deren Inhalte zulässig. Der Begriff „Inhalt“ ist nach der Rechtsprechung weit gefasst, sodass alles, was nicht „Titel“ und „Blattlinie“ ist, als „Inhalt“ des periodischen Druckwerks anzusehen ist.
Ob ein periodisches Druckwerk vorliegt, wird nach § 1 Abs. 1 Z 5 MedienG beurteilt. Dies ist dann der Fall, wenn es
• täglich/wöchentlich/monatlich (wenigstens jedoch viermal im Kalenderjahr)
• in gleichen oder ungleichen Abständen
• unter demselben Namen
• in fortlaufenden Nummern
erscheint.
Dem ORF ist Teleshopping untersagt.
(Zulässige) Regionalwerbung ist die auf je ein Bundesland beschränkte Werbung im Fernsehen für
• Veranstaltungen und Kampagnen in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur,
• soweit diesen in der österreichischen Medienberichterstattung üblicherweise kein breiter Raum
zukommt,
• sowie in den Bereichen Volkskultur und Brauchtum und darüber hinaus
• Werbung für gemeinwirtschaftliche Gesundheitsdienstleistungen, Verkehrssicherheit und
Konsumentenschutz.
Die Dauer dieser Werbung ist mit je max. 150 Sekunden täglich pro Bundesland beschränkt und darf nur von bestimmten Rechtsträgern in Auftrag gegeben werden.
Die Werbung darf nur dann ausgestrahlt werden, wenn der Auftraggeber nachweist, dass er für den Gegenstand der Werbung auch kommerzielle Kommunikation im zumindest gleichen Ausmaß bei anderen, zu Rundfunk komplementären Medienunternehmen in Auftrag gegeben hat oder geben wird.
Regionalwerbung ist die auf je ein Bundesland beschränkte Werbung. Sie ist in den bundesweiten Hörfunkprogrammen nicht zulässig.
Grundsätzlich ist es dem ORF im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen zur Produktplatzierung erlaubt, Produkte in seinen Sendungen zu platzieren. In seinen regionalen Sendungen sind jedoch Produktplatzierungen und Produktionshilfen von unbedeutendem Wert generell untersagt.