Gemäß den Bestimmungen der Audiovisuellen Mediendiensterichtlinie unterliegen alle Mediendienste ausschließlich der Rechtsordnung und der Aufsicht des Staates, in diesem sie niedergelassen sind (so genanntes Sendestaatsprinzip). Aus diesem Grund können österreichische Behörden (wie die KommAustria) lediglich Beschwerden betreffend österreichische Fernsehveranstalter bearbeiten.
Sollte Ihre Beschwerde ein Fernsehprogramm aus Deutschland betreffen, so können Sie Ihr Anliegen auf der Plattform programmbeschwerde.de der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) in Deutschland vorbringen. Dort finden sie auch Links zu den aufsichtführenden deutschen Landesmedienanstalten.
Bitte beachten Sie, dass manche (aber nicht alle!) "Österreich-Fenster" von deutschen Fernsehprogrammen in Österreich zugelassen sind und daher die Aufsicht (nur) über diese Programmteile bei der KommAustria liegen. Welche Programme von der KommAustria zugelassen wurden, sehen Sie im Verzeichnis der Fernsehveranstalter.
Die Kontaktdaten zu weiteren europäischen Regulierungsbehörden finden Sie in den unten angeführten Links:
Deutsche Programmbeschwerden Weitere europäische Regulierungsbehörden