Der Public-Value-Beirat ist ein beratendes Gremium, das der Gesetzgeber der KommAustria in einem Teilbereich der Rechtsaufsicht über den ORF zur Seite gestellt hat.
Dem Public-Value-Beirat gehören fünf von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren bestellte Mitglieder an. Dies sind seit dem 1. Dezember 2020:
Beabsichtigt der ORF ein gänzlich neues Angebot in den Markt zu bringen, so hat die KommAustria ein Auftragsvorprüfungsverfahren durchzuführen, in dem geklärt wird, ob das Angebot mit dem öffentlich-rechtlichen Kernauftrag des ORF vereinbar ist, ob die daraus zu erwartenden Auswirkungen auf den Markt noch vertretbar erscheinen und ob insofern die Finanzierung aus dem ORF-Programmentgelt zulässig ist.
Der Public Value Beirat, eingerichtet gemäß § 6c ORF-Gesetz, soll dabei das neue Angebot des ORF vor allem im Lichte der sozialen, demokratischen und kulturellen Bedürfnisse der österreichischen Gesellschaft und somit seinen öffentlich-rechtlichen Mehrwert („Public Value“) aus publizistischer Sicht beurteilen. In seinem Fokus steht also die Frage, ob das Vorhaben des ORF geeignet erscheint, um den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag wirksam zu erbringen und welche voraussichtlichen Auswirkungen es auf die Angebotsvielfalt für Seher, Hörer und Nutzer haben wird. Zu dieser Frage hat der Public-Value-Beirat eine Stellungnahme an die KommAustria zu übermitteln, die diese in ihrer Entscheidungsfindung vollumfänglich bberücksichtigen muss.
Die Einrichtung und Organisation, der Ersatz der Reisekosten und Barauslagen sowie die Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes des Beirates sind in einer Verordnung näher geregelt.