• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    07.05.2021
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    Interkulturelles Entwicklungs-Zentrum
  • GZ
    KOA 1.950/21-021

Feststellungsbescheid betreffend das Nichtvorliegen eines audiovisuellen Mediendienstes

Die KommAustria hat auf Antrag vom 15.09.2020, des eingetragenen Vereins, Interkulturelles Entwicklungs-Zentrum, gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei dem von ihm bereitgestellten angebotenen Kanal "OXUS TV", abrufbar unter
https://www.youtube.com/channel/UCCB33o-uC0JIzgq4QRF_XWg und https://www.facebook.com/OXUS-TV-101741418008190 sowie https://www.instagram.com/oxus.tv/ derzeit um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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