• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    13.07.2016
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    A
  • GZ
    KOA 4.424/16-007

Straferkenntnis betreffend Verletzung von Werbebestimmungen

A hat als Veranstalter des über die Multiplex-Plattform „MUX C – Ennstal“ der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH verbreiteten digital-terrestrischen Fernsehprogramms „Ennstal TV“ während der am 09.11.2015 von ca. 18:00 bis 19:00 Uhr ausgestrahlten Wochensendung im Rahmen des im Zeitraum von ca. 18:18 bis 18:23 Uhr gesendeten Beitrags über die Büroeröffnung der UNIQA Versicherung in Schladming sowie in dessen Anmoderation verbotene Schleichwerbung ausgestrahlt.

Die Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Entscheidung entspricht nicht dem Original.

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