Der Mur-Mürztal Radiobetriebs GmbH wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6 und 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 21.06.2011 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Bruck an der Mur/Mur-,Mürztal“ erteilt.
Auf Grund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „BRUCK MUR 1 (Mugel) 89,6 MHz“ erstreckt sich das Versorgungsgebiet von der steirischen Seite des Semmerings durch das Mur-, Mürztal bis nach Judenburg soweit dieses Gebiet durch die gegenständliche Übertragungskapazität versorgt werden.
Das Programm zur Versorgung der Region mit lokalen Inhalten umfasst ein 24 Stunden Vollprogramm. Der Wortanteil beträgt gemäß dem Antrag in der Zeit zwischen 06:00 Uhr – 19:00 Uhr rund ein Drittel.
Das Programm unter der Marke Radio Eins konzentriert sich vor allem auf Musikstücke aus den 60er, 70er und 80er Jahren. Der Wortanteil des Senders wird durch eine tägliche Talkshow dominiert, in der die Hörer in Bruck/Mur, Leoben und Mürzzuschlag live zu Wort kommen können. Diese Talkshow ist eigens für das Versorgungsgebiet produziert und wird nicht durchgeschaltet. In der Zeit von Montag bis Freitag werden zwischen 06:30 Uhr bis 18:30 Uhr jeweils zur halben Stunde regionale Nachrichten mit lokalem Aspekt gesendet. Das Programm beinhaltet ferner einen Lokalbezug mit Wetter, Sport, Vereinswesen, Leben in der Region sowie politischen und wirtschaftlichen Belangen aus der Region. Zur Stärkung des Lokalbezugs wird verstärkt auf ein mobiles Sendekonzept gesetzt.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA