Dem Verein Basic Vocal wurde gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, für den Zeitraum vom 01.05.2011 bis zum 01.05.2012 eine Zulassung zur Veranstaltung eines Ausbildungsradios im Versorgungsgebiet "WIEN 5 (WIFI Währinger Gürtel 97) 97,5 MHz" erteilt. Es können damit Teile der Bundeshauptstadt Wien versorgt werden. Das bewilligte Programm wird in Kooperation mit der FH Wien, Institut für Journalismus & Medienmanagement, gestaltetet und beinhaltet ein eigengestaltetes 24-Stunden-Programm im Alternative-Format unter Berücksichtigung auch österreichischer junger Musik. Es gibt keine Übernahme eines Mantelprogramms.
Der Wortanteil liegt je nach Anzahl der Lehrgangsteilnehmer zwischen 1 % und 2 % Prozent. Präsentiert werden regionale und bildungsrelevante Inhalte. Die Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA