Die KommAustria hat der Radio Grün Weiß GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „UEBELBACH 3 (Badergasse) 106,6 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2016, KOA 1.471/16-008, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 31.03.2023, KOA 1.471/23-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Graz und Graz-Umgebung sowie Mur-, Mürz- und Ennstal“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“