Die KommAustria hat der Radio Grün Weiß GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „UEBELBACH 3 (Badergasse) 106,6 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2016, KOA 1.471/16-008, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 31.03.2023, KOA 1.471/23-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Graz und Graz-Umgebung sowie Mur-, Mürz- und Ennstal“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA