Der Antrag der Radio Oberland GmbH wurde gemäß §§ 57 Abs. 1 iVm 54 Abs. 3 und §§ 84 Abs. 1 Z 3 TKG 2003 iVm § 3 Abs. 2 Satz 1 und § 2 Z 3 PrR-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA