Die KommAustria hat mit Bescheid vom 04.05.2012 dem Verein Basic Vocal für den Zeitraum vom 02.07.2012 bis zum 01.07.2013 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 Privatradiogesetz (PrR-G) erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Deutschlandsberg, soweit diese durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Das in Kooperation mit der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe in Deutschlandsberg gestaltete Programm ist ein eigengestaltetes 24 Stunden Programm. Im Rahmen der laut Lehrplan vorgeschriebenen Medienpraxis wird ein Programm für Jugendliche und Personen mittleren Alters im „HOT AC“ Format mit Ausnahme der Musikrichtungen Techno und Heavy Metal Rock gesendet. Es gibt keine Übernahme von Mantelprogramm. Der Wortanteil liegt je nach Anzahl der Kursteilnehmer bei einem bis zu zwei Prozent. Präsentiert werden regionale und bildungsrelevante Inhalte aus den Bereichen Kultur, Politik, Wirtschaft, Religion, Kunst und Kultur anhand von Nachrichten, Reprotagen, Interviews, Veranstaltungskalender, Kritiken und einer Jobbörse.
Weiters wurde dem Verein Basic Vocal für die Dauer der aufrechten Zulassung die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage zur Veranstaltung von Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA