• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    26.07.2022
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    KT1 Privatfernsehen GmbH
  • GZ
    KOA 1.965/22-009

Verletzung von Werbebestimmungen

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG in Verbindung mit den §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die KT1 Privatfernsehen GmbH am 26.07.2021 im Fernsehprogramm "KT1" im Rahmen der von 18:00 bis 20:00 Uhr ausgestrahlten Sendungen

a) gegen § 38 Abs. 2 Z 2 AMD-G verstoßen hat, indem durch die Platzierung des Logos samt Slogan "Auto Eisner – Ehrlich fährt am längsten" in der Sendung "Stadtgespräche" unmittelbar zum Erwerb von Produkten bzw. zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen aufgefordert wurde,

b) gegen § 38 Abs. 2 Z 3 AMD-G verstoßen hat, indem das Logo von "Auto Eisner" in der Sendung "Stadtgespräche" zu stark herausgestellt wurde,

c) gegen § 38 Abs. 2 Z 4 AMD-G verstoßen hat, indem weder zu Beginn noch am Ende der Sendung "Stadtgespräche" sowie weder am Ende der Sendung "KT1 Wochenprogramm" noch bei deren Fortsetzung nach Werbeunterbrechungen eine eindeutige Kennzeichnung der in diesen Sendungen enthaltenen Produktplatzierung erfolgte,

d) gegen § 43 Abs. 1 AMD-G verstoßen hat, indem sie Werbespots über die Sommertour von Dr. Rendi-Wagner sowie Ausstellungen im Museum Moderner Kunst Kärnten ausgestrahlt hat, die nicht leicht als Werbung erkennbar waren,

e) gegen § 43 Abs. 2 AMD-G verstoßen hat, indem in der Sendung "Stadtgespräche" ein werblich gestalteter Sponsorhinweis ohne entsprechendes Trennelement ausgestrahlt wurde.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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