Dem Verein „Agora Arbeitsgemeinschaft offenes Radio – Avtonomno gibanje odprtega radia“ wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit den §§ 5, 6 und 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 21.06.2011 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Siedlungsgebiet der slowenischen Volksgruppe in Kärnten“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten Übertragungskapazitäten „BRUECKL (Lippekogel) 100,6 MHz“, „EISENKAPPEL 1 (Lobnig) 100,0 MHz“, „EISENKAPPEL 2 100,9 MHz“, „KLAGENFURT 1 (Dobratsch) 105,5 MHz“, „NOETSCH 100,9 MHz“, „VIKTRING (Stifterkogel) 98,8 MHz“, „WINDISCHBLEIBERG 1 107,5 MHz“, „WOLFSBERG 1 (Koralpe) 106,8 MHz“ und „ZELL PFARRE 106,6 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet den Großraum des Bundeslandes Kärnten, insbesondere die Gemeinden Villach und Klagenfurt am Wörthersee sowie die Gemeinden der Bezirke Villach Land, Klagenfurt Land, Feldkirchen in Kärnten, St. Veit an der Glan, Völkermarkt und Wolfsberg, soweit dieses Gebiet durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Im Rahmen des zugelassenen Vollprogramms wird für sechzehn Stunden ein nichtkommerzielles (werbefreies) Programm unter dem Namen „Radio Agora“ verbreitet. „Radio Agora“ spricht sowohl die Interessen der slowenischen Volksgruppe als auch der deutschsprachigen Kärntner Bevölkerung und der übrigen im Versorgungsgebiet lebenden Menschen mit Migrationshintergrund an. Die Programmsprache ist im Tagesprogramm Slowenisch und im Abend- und Nachtprogramm ein-, zwei- und mehrsprachig und umfasst in dieser Zeit insbesondere Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Deutsch, Slowenisch, Englisch und Spanisch. Über 50% der Programmsprache ist Slowenisch. Abgesehen vom Nachtprogramm, welches von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr ausgestrahlt wird und eine unmoderierte Musikschiene beinhaltet, ist das Programm fast durchgehend redaktionell gestaltet, wobei sich das Abendprogramm von 20:00 Uhr bis 00:00 Uhr durch einen offenen Zugang auszeichnet. Das Wortprogramm beträgt im Durchschnitt zwischen 30% und 36%. Im Rahmen des Abendprogramms werden Sendungen in geringem Umfang von anderen öffentlich-rechtlichen bzw. privaten nichtkommerziellen Hörfunkveranstaltern übernommen. Die um 10:00 Uhr, 11:00 Uhr, 13:00 Uhr und 14:00 Uhr in deutscher Sprache ausgestrahlten Nachrichten werden vom ORF und die von 20:00 Uhr bis 20:06 Uhr ausgestrahlten Weltnachrichten von der BBC übernommen. Das Musikprogramm umfasst Musik aus dem Alpen – Adria – Raum sowie den Genres world music, Jazz und alte und neue Volksmusik; darüber hinaus soll Musik von Kärntner Bands sowie junger österreichischer Formationen gesendet werden. Im Übrigen wird in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr ein vom ORF gestaltetes Programm im Umfang von acht Stunden gesendet.
Der Antrag der Radio dva GmbH auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet „Siedlungsgebiet der slowenischen Volksgruppe in Kärnten“ wird gemäß § 6 Abs. 1 PrR-G abgewiesen.
Dieser Bescheid wurde mit Bescheid des BKS vom 31.05.2011, GZ 611.033/0004-BKS/2011, bestätigt.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA