Der Radio Ö24 Oberösterreich GmbH wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazität „PERG (Lanzenberg) 103,6 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 28.05.2013, KOA 1.375/13-007, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 21.01.2016, KOA 1.375/16-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Linz-Wels“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Linz 89,2 MHz, Wels und Perg“. Es umfasst die Stadt Linz und die umliegenden Gemeinden Lichtenberg, Puchenau, Luftenberg, Leonding, Langholzfeld, St. Dionysen, Ansfelden, Kremsdorf und Pucking, die Stadt Wels und Teile des Bezirkes Wels-Land sowie die Stadt Perg und Teile der Bezirke Perg und Amstetten soweit diese Gebiete durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA