• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    17.05.2021
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.960/21-094

Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung 2020

Die Beschuldigte hat es im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 unterlassen, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf „A“ vorzunehmen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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