• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    01.06.2022
  • Unterkategorie
    Programmzulassung Fernsehen digital
  • Partei(en)
    M4TV GmbH
  • GZ
    KOA 2.135/22-011

Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm “M4TV“

Die KommAustria hat der M4TV GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „M4TV“ über die der M4TV GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 01.06.2022, KOA 4.230/22-004, zugeordnete Multiplex-Plattforum für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Strudengau“) für die Dauer von zehn Jahren ab 02.06.2022 erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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