Die KommAustria hat dem Verein Medien- und Kommunikationszentrum nördliches Niederösterreich die Übertragungskapazitäten „ERNSTBRUNN (Leiser Berge) 89,0 MHz“ und "MISTELBACH (Silo) 93,7 MHz" zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates (BKS) 06.05.2003, GZ 611.058/001-BKS/2003, zugeteilten Versorgungsgebietes „Bezirk Hollabrunn“ für die Dauer der aufrechten Zulassung zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Bezirk Hollabrunn und Teile des Bezirks Mistelbach“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA