Die KommAustria hat Dr. Heinz-Peter Puff gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung "Wiener Eistraum" für den Zeitraum vom vom 14.01.2013 bis zum 17.03.2013 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Die Zulassung wurde mit 03.01.2013 zurückgelegt.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA