• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    02.08.2021
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.920/21-007

Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung 2020

Der Beschuldigte hat es im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 unterlassen, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 6a Abs. 4 PrR-G genannten Daten hinsichtlich des von Ihnen veranstalteten Kabelhörfunkprogramms „Radio A“ vorzunehmen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen