• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    23.03.2016
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Richard Steinbacher
  • GZ
    KOA 1.960/16-180

Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung von Mediendiensten

Die Kommunikationsbehörde Austria stellte im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KommAustria-Gesetz gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz fest, dass Richard Steinbacher als Betreiber der Kabelfernsehprogramme "KBTV" und "Regio TV-Kufstein" sowie der Abrufdienste "kbtv" und "rtv-kufstein" die Bestimmung des § 9 Abs. 4 AMD-G dadurch verletzt hat, dass für das Jahr 2015 bis zum 31.12.2015 keine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten erfolgt ist.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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