Gemäß § 6 AMD-G hat die KommAustria über Antrag der ATV Privat TV GmbH & Co KG den Satellitenwechsel und die künftige Verbreitung des von ihr veranstalteten Fernsehprogramms „ATV“ gemäß dem Zulassungsbescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 16.03.2005, KOA 2.100/05-013, über den Satelliten Astra 1L, 19,2° Ost, Transponder 117, genehmigt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA