Dem Verein zur Förderung und Unterstützung von Freien Lokalen Nichtkommerziellen Radioprojekten (kurz Freies Radio Wien) wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 und §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 21.06.2011 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 94,0 MHz“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten Übertragungskapazität „WIEN 4 (Donauturm) 94,0 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Bundeshauptstadt Wien.
Das bewilligte Programm umfasst ein 24 Stunden Vollprogramm und beinhaltet die Verbreitung eines nichtkommerziellen (werbefreien) partizipativen Programms unter dem Namen „Orange 94.0“, das in verschiedene Sendeschwerpunkte gegliedert ist. Wesentliche Programmelemente sind Politik und Gesellschaft (mit einem Bezugspunkt aus der Perspektive gesellschaftlich marginalisierten oder unterrepräsentierten Gruppen), Kunst und Kultur (mit Schwerpunktprogrammen zu verschiedenen Veranstaltungen sowie Musik mit zahlreichen Spezialitäten bis hin zu experimentellen Formen), Jugend (unter Einbeziehung von Jugendlichen als aktive Produzenten), Frauen (mit dem Ziel der Auseinandersetzung mit dem Themenfeld Frauen und Medien sowie der Sensibilisierung der Hörerinnen und Hörer in der Diskussion um die Gleichstellung von Frauen) sowie kulturelle Vielfalt (mit einem starken multikulturellen und mehrsprachigen Anspruch zur Förderung der kulturellen Verständigung und des Austauschs zwichen einzelnen Bevölkerungsteilen). Weiters werden in Zusammenarbeit der Info- und Politikredaktionen Freier Medien in Österreich und Deutschland zweimal täglich Kurznachrichtensendungen ausgestrahlt und erfolgen gemeinsame Gestaltungen von Schwerpunktprogrammen bzw. ein Austausch aktueller Sendungen zu verschiedenen Anlässen und Themen. Das Musikprogramm ist nicht speziell formatiert, das Angebot ist breit gefächert, ein fester Anteil ist nicht vorgesehen, grundsätzlich überwiegt aber das Wortprogramm. Mit Ausnahme der Sendungen im Austausch mit in- und ausländischen freien Radioinitiativen sowie Social-Action-Campaigns entstammen alle Sendungen der Eigenproduktion; dieser Eigenproduktionsanteil liegt bei 90 %.
Die Zulassung ist nicht rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA