• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    08.07.2019
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert, Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 12.053/19-005

Beschwerde gegen den ORF

Die KommAustria hat der Beschwerde gegen den am 18.10.2018 im Fernsehprogramm ORF 2 im Rahmen der Sendung „ECO“ ausgestrahlten sowie vom 18.10.2018 bis zum 25.10.2018 unter http://tvthek.orf.at abrufbar gehaltenen Beitrag mit dem Titel „Die liebe Familie – wie Firmenübergaben ohne Streit gelingen“ gemäß den §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und § 37 ORF-G Folge gegeben und festgestellt, dass der ORF die Bestimmungen des § 4 Abs. 5 Z 1 und Z 3 iVm § 10 Abs. 5 und 7 ORF-G dadurch verletzt hat, dass er über eine angeblich gescheiterte Firmenübergabe in der Familie D berichtete und aus dem Zusammenhang gerissene Passagen eines Interviews aus dem Jahr 2011 verwendete, ohne dass den Beschwerdeführern Gelegenheit gegeben wurde, sich dazu zu äußern.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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