Die KommAustria hat der Beschwerde gegen den am 18.10.2018 im Fernsehprogramm ORF 2 im Rahmen der Sendung „ECO“ ausgestrahlten sowie vom 18.10.2018 bis zum 25.10.2018 unter http://tvthek.orf.at abrufbar gehaltenen Beitrag mit dem Titel „Die liebe Familie – wie Firmenübergaben ohne Streit gelingen“ gemäß den §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und § 37 ORF-G Folge gegeben und festgestellt, dass der ORF die Bestimmungen des § 4 Abs. 5 Z 1 und Z 3 iVm § 10 Abs. 5 und 7 ORF-G dadurch verletzt hat, dass er über eine angeblich gescheiterte Firmenübergabe in der Familie D berichtete und aus dem Zusammenhang gerissene Passagen eines Interviews aus dem Jahr 2011 verwendete, ohne dass den Beschwerdeführern Gelegenheit gegeben wurde, sich dazu zu äußern.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA