• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    08.06.2021
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    PLATIN-Sport Marketing & Events GmbH
  • GZ
    KOA 1.960/21-089

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige audiovisueller Mediendienste auf Abruf

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die PLATIN-Sport Marketing & Events GmbH die Bestimmung gemäß § 9 Abs. 1 AMD- G dadurch verletzt hat, dass sie unter

- https://www.facebook.com/SportPlatinTVcom/videos
- https://www.youtube.com/channel/UC9q0LSmy42m5r2fNbeUZ7qg
- https://www.platintv.com

zumindest seit 08.05.2019 audiovisuelle Mediendienste auf Abruf sowie WebTV anbietet und nicht spätestens zwei Wochen vor deren Aufnahme der KommAustria angezeigt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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