Der MEDIA BROADCAST GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 und § 83 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „UNTERSBERG (Geiereck) Kanal 34“ gemäß den in der Beilage zu diesem Bescheid festgelegten technischen Parametern erteilt.
Die Bewilligung war gemäß § 81 Abs. 5 TKG 2003 auf die Dauer vom 25.04.2018 bis zum 25.04.2028 befristet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA