• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    26.07.2022
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/22-113

Feststellungsbescheid betreffend das Nichtvorliegen eines audiovisuellen Mediendienstes

Die KommAustria hat auf Antrag von A gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei den von ihm anbietendenen Kanälen „AstralPrince“, welche auf den Plattformen YouTube, Twitch und TikTok abrufbar sein werden, derzeit um keine audiovisuellen Mediendienste im Sinne von § 2 Z 4 iVm Z 3 AMD-G handelt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen