Dem Verein "Freies Radio Salzkammergut - Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Salzkammergut (FRS)" wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität "WOLFGANGSEE (Mobilkommast) 89,6 MHz" zur Erweiterung des ihr mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats vom 16.06.2008, GZ 611.075/0003-BKS/2008, zugeteilten Versorgungsgebietes "Salzkammergut" zugeordnet
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA