1. Über Anzeige der Stadtwerke Judenburg AG, Inhaberin einer Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform, welche die Versorgung zentraler Teile der Region Mur-, Mürztal umfasst, wird gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass mit der Aufnahme des von der Mur-Mürztal Regionalfernseh GmbH veranstalteten Programms „kanal3 (mmrf)“ sowie der Entfernung des von der Radio-TV Grün Weiß Betriebs GmbH Nfg KEG veranstalteten Programms „Radio-TV Grün Weiß“ den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.
2. Das mit Spruchpunkt 4.3.1. des Zulassungsbescheides genehmigte Programmbouquet wird gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 iVm § 25 Abs. 6 AMD-G dahingehend geändert, dass es nunmehr nachfolgende Programme umfasst:
· „kanal3 Aichfeld“ der AiNet Telekommunikations-Netzwerk Betriebs GmbH
· „memaTV“ der MEMA Medien- Marketing GmbH
· „Radio Soundportal“ Medienprojektverein Steiermark – Radio Soundportal
· „kanal3 (mmrf)“ der Mur-Mürztal Regionalfernseh GmbH
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA