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Die Idee der Gewaltenteilung existiert seit der Aufklärung und war im habsburgerischen Staat Österreich auch weitgehend umgesetzt. Zu dieser Zeit reichte es nicht mehr, sich auf das Gottesgnadentum zu berufen, um die Gleichheit vor dem Gesetz auszuhebeln und durch seinen adeligen Stand grundsätzlich eine Sonderbehandlung zu erfahren. Die TV-Dokumentation geht der Frage nach, ob und wie es dem Herrscherhaus und hochrangigen Adeligen dennoch gelang, bei strafrechtlich relevanten Vergehen einer üblichen Verurteilung zu entkommen. Gab es so etwas, wie eine hierarchische Rechtssprechung? Kann man sogar von einer Rechtsbeugung sprechen? Oder handelt es sich dabei um eine verstaube Fehlannahme, mit der aufgeräumt werden muss?