LIWEST Kabelmedien GmbH - Nicht ausschließlich Begünstigende Änderung der EB und LB "Schlaue Fiber-Kati+"
Die LIWEST Kabelmedien GmbH hat nachfolgend dargestellte, nicht ausschließlich begünstigende Änderungen der Vertragsbedingungen für bestimmte Bestandskunden nach § 25 TKG 2003 angezeigt.
Bestandskunden mit Verträgen über das Produkt „Schlaue Fiber-Kati+“ werden auf das Produkt „Schlaue Kati streamt“ umgestellt. Ab 01.02.2020 sollen daher folgende Änderungen in Kraft treten:
* Erhöhung des monatlichen Entgelts von EUR 42,90 auf EUR 46,90, zzgl unveränderter Servicepauschale iHv EUR 1,75;
* „Gutschrift iHv EUR 4,- in der gesamten Mindestvertragsdauer Ihres Vertrages“;
* Es gelten die aktuellen AGB FERNSEHEN und Internet u/o Telefonie der LIWEST.
Die Information über die anstehenden einseitigen, nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen werden in geeigneter Form kundgemacht. Die betroffenen Teilnehmer werden von den Betreibern nach § 25 Abs 3 TKG 2003 iVm der Mitteilungsverordnung (MitV) umfassend, zeitgerecht und individuell informiert werden.