• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Ausschreibungen
  • Datum
    13.09.2024
  • Einreichfrist
    18.11.2024

Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazität „NEUNKIRCHEN 2 (Am Spitz) 107,5 MHz“

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.701/24-011

Beschränkte Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 83/2023, folgende Übertragungskapazität aus:

* NEUNKIRCHEN 2 (Am Spitz) 107,5 MHz

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 18. November 2024, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 04. September 2024

Kommunikationsbehörde Austria


MMag. Martin Stelzl
(Mitglied)

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