Zur Förderung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger wurden nunmehr am 15.09.2021 Richtlinien beschlossen.
Die Förderung, welche als Unterstützung bei der Bewältigung des Aufwands der Selbstkontrolle in Bezug auf die Einstufung von Inhalten, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung Minderjähriger beeinträchtigen können dient, ist mit einem jährlichen Budget von EUR 75.000,- dotiert und beinhaltet die Förderung von Personal- und Sachkosten vorangegangener Förderperioden.
Dieser Betrag kann einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger gemäß KommAustria-Gesetz (KOG) zuerkannt werden. Die Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel trifft die KommAustria.
Die am 15.09.2021 beschlossenen Förderrichtlinien treten mit 20. September 2021 in Kraft und gelten bis auf Widerruf.
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