Mit 1. Jänner 2021 wurde die Möglichkeit der Förderung einer Selbstkontrolleinrichtung zum Schutz Minderjähriger geschaffen. Der entsprechende Fonds ist mit EUR 75.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger zuerkannt werden.
Die Förderungsvoraussetzungen sind aus §§ 32a und 32b KommAustria-Gesetz (KOG),und aus den von der KommAustria veröffentlichten Richtlinien ersichtlich.
Förderzeitraum ist ein Kalenderjahr. Der für die Förderung maßgebliche Zeitraum liegt vor dem jeweiligen Einreichtermin. Förderansuchen können aus Gründen der Sicherung der Liquidität für Einrichtungen der Selbstkontrolle zweimal jährlich über das elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) gestellt werden:
Die Auszahlung der Förderung erfolgt zweimal jährlich.
Die Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel trifft die KommAustria.
Die Daten stehen über den nachfolgenden Button in elektronisch weiter verarbeitbaren Formaten (csv, xml, json) sowie zum Abruf als Open Data zur Verfügung.
Zu den EntscheidungenMag. Erich König
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