Headerbild Förderungen

Die Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen

Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen


Zur Unterstützung bei der Erreichung des Ziels der Sicherstellung der Einhaltung europäischer Mindeststandards durch die Anbieter von Inhalten kann die Tätigkeit anerkannter Einrichtungen der Selbstkontrolle gefördert werden.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs (Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz – QJF-G) für Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, sowie §§ 32a und 33 KommAustria-Gesetz (KOG) für Selbstkontrolleinrichtungen bei der kommerziellen Kommunikation und §§ 32a und 32b KommAustria-Gesetz (KOG) für Selbstkontrolleinrichtungen zum Schutz Minderjähriger.

Die Förderentscheidungen werden durch die KommAustria getroffen.

Nähere Informationen stehen auf den nachfolgenden Seiten zur Verfügung.


Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation

Förderung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger

Förderung der Selbstkontrolle im Print- und Online-Bereich

Kontakt

RTR-GmbH / KommAustria
Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien 

koafoerderungen@rtr.at
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 495

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.