Zur Unterstützung bei der Erreichung des Ziels der Sicherstellung der Einhaltung europäischer Mindeststandards durch die Anbieter von Inhalten kann die Tätigkeit anerkannter Einrichtungen der Selbstkontrolle gefördert werden.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs (Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz – QJF-G) für Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, sowie §§ 32a und 33 KommAustria-Gesetz (KOG) für Selbstkontrolleinrichtungen bei der kommerziellen Kommunikation und §§ 32a und 32b KommAustria-Gesetz (KOG) für Selbstkontrolleinrichtungen zum Schutz Minderjähriger.
Die Förderentscheidungen werden durch die KommAustria getroffen.
Nähere Informationen stehen auf den nachfolgenden Seiten zur Verfügung.