Der DSA ist eine unmittelbar anzuwendende EU-Verordnung.
Er regelt die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU. Damit ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Regelwerke in Europa geschaffen worden. Es soll durch dieses Verordnung sichergestellt werden, dass die Rechtsordnung auch im digitalen Bereich effektiv durchgesetzt werden kann. Dies sorgt für einen besseren Schutz der Nutzer:innen und ihrer Grundrechte im Internet, einen soliden Rahmen für die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Online-Plattformen und einen einzigen einheitlichen Rahmen in der gesamten EU.
Der DSA umfasst alle Unternehmen, die digitale Dienste in der EU anbieten.
Die Tätigkeit der digitalen Dienste besteht darin, Daten zu übertragen und zu speichern. Konkret betrifft das Gesetz also zum Beispiel Internetprovider, Hostinganbieter, Clouddienste, soziale Netzwerke, Messenger und Onlinemarktplätze.
Der DSA unterscheidet allerdings zwischen verschiedenen Arten von Diensten, nicht alle Regeln gelten für alle Unternehmen gleichermaßen. Diese Unterscheidung betrifft im Wesentlichen die Frage, was ein Unternehmen mit den ihm anvertrauten Daten macht: Alle betroffenen Unternehmen übermitteln Daten, somit ist die Einstufung als Vermittlungsdienst vorzunehmen. Manche speichern sie auch, das macht sie zu Hostingdiensten. Dazu zählen zum Beispiel Anbieter von Cloudspeichern. Manche Unternehmen beschränken sich nicht aufs Speichern, sondern bereiten die Daten auf, verbreiten sie und wählen dabei möglicherweise Informationen aus, die sie anzeigen, somit sind das Plattformen. Das können zum Beispiel soziale Netzwerke sein, App-Stores oder Onlinemarktplätze.
Für Plattformen gelten mehr Regeln als für Hostinganbieter. Die strengsten Regeln müssen dabei "sehr große Plattformen" einhalten. Das sind Unternehmen, die mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer:innen haben, das heißt, mehr als zehn Prozent der Menschen in der EU erreichen.
Der bisherig geltende Haftungsmechanismus, welcher im Wesentlichen durch die E-Commerce-Richtlinie geregelt ist, wird weiterhin bestehen bleiben. Dies bedeutet, dass der Diensteanbieter grundsätzlich nicht haftet, solange er Informationen nicht verändert bzw. monierte Inhalte moderiert.
Durch den Digital Services Act muss nun ein verpflichtendes Meldeverfahren geschaffen werden, durch das Nutzer illegale Inhalte melden können. Die Diensteanbieter wiederum müssen rasch darauf regieren und gegen die Inhalte vorgehen. Beim Vorgehen gegen Inhalte muss eine Begründung gegeben werden.
Die Diensteanbieter werden verpflichtet Kontaktstellen für Behörden zu schaffen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Diensteanbieter effektiver auf behördliche Anordnungen handeln werden.
Um internationale Diensteanbieter besser kontaktieren zu können müssen jene Anbieter, die keinen Sitz in der EU haben, einen gesetzlichen Vertreter benennen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen in klarer und verständlicher Weise den Nutzern zugänglich gemacht werden. Inhalt der AGB’s müssen zumindest Informationen zu Moderation von Inhalten sowie über das interne Beschwerdesystem sein.
Mit dem DSA kommt ein ausdrückliches Verbot von irreführenden Oberflächengestaltungen: Typisch wären etwa graue Widersprechen-Schaltflächen und grüne Akzeptieren-Schaltflächen bei Einwilligungen zur Datenverarbeitung oder beim Abschluss von Verträgen