Hände halten ein Tablet, aus dem verschiedene, typische Internet-Themenbilder aufsteigen wie Warenkorb, Lupe, Weltkugel und so weiter

Der Digital Services Act - DSA

Der Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste, DSA) soll ein sicheres Umfeld im digitalen Raum schaffen, in dem vor allem Nutzerrechte - einschließlich der Grundrechte der Nutzer:innen - sichergestellt werden. Ebenfalls geschaffen wird mit dem DSA eine neue Aufsichtsstruktur, die auf EU-Ebene die Europäische Kommission und auf nationaler Ebene die sogenannten Koordinatoren für digitale Dienste („Digital Services Coordinators“, kurz DSCs) umfasst. Diese Aufgabe erfüllt seit dem 17. Februar 2024 die Kommunikationsbehörde Austria.

Der DSA zielt darauf ab, rechtswidrige Inhalte - das sind insbesondere der Handel und der Austausch illegaler Waren, illegaler Dienstleistungen und Inhalte - hintanzuhalten und die Grundrechte von Nutzer:innen sicherzustellen. Darüber hinaus soll Gefahren begegnet werden, wie etwa manipulativen und intransparenten algorithmischen Systemen, Hass im Netz, Cybermobbing und -bullying, Gefährdungen Minderjähriger und Desinformation. Der DSA ist bereits für sehr große Plattformen (das sind jene Online-Plattformen, die über mehr als 45 Mio. aktive Nutzer:innen im Monat verfügen und von der Europäischen Kommission benannt wurden) seit 2023 wirksam. Im Übrigen trat er für alle anderen sogenannten Vermittlungsdienste am 17.02.2024 in Kraft.

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Was sind digitale Dienste?

Digitale Dienste umfassen unterschiedliche Online-Dienste, von einfachen Websites bis hin zu Internet-Infrastrukturdiensten und Online-Plattformen. Beispiele dafür sind: Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores oder Online-Reise- und Unterkunftsplattformen. 

Darstellung der Arten von digitalen Diensten

Kategorien von Diensten

Rechtlich werden die Dienste wie folgt eingeteilt:

  • reine Durchleitungsdienste
  • Cashing-Dienste
  • Hosting-Dienste
  • Online-Plattformen
  • sehr großen Online-Plattformen/Sehr große Online-Suchmaschinen

Je weiter innen in der Darstellung ein Dienst steht, desto mehr Regelungen muss er befolgen.

Welche rechtswidrigen Inhalte sind betroffen?

Rechtswidrige Inhalte sind alle Informationen, die nicht im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen. 

Das sind unter anderem: 

  • die Weitergabe von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern 
  • die rechtswidrige Weitergabe privater Bilder ohne Zustimmung
  • Verstöße gegen das Urheberrecht
  • Cyber Stalking
  • der Verkauf von gefälschten oder nicht konformen Produkten
  • Dienstleistungen, die gegen das Verbraucherschutzrecht verstoßen
  • der rechtswidrige Verkauf von lebenden Tieren

Wer ist in Österreich dafür zuständig?

Gemäß Art 49 Abs. 2 DSA haben die Mitgliedstaaten eine zuständige Behörde als Koordinator für digitale Dienste zu benennen, dieser ist für alle Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchsetzung des DSA im jeweiligen Mitgliedstaat zuständig. Eine Liste der Koordinatoren für digitale Dienste in der EU finden Sie hier.

In Österreich wurden die Rahmenbedingungen für Aufsichtsstrukturen für die Einhaltung der Regeln des DSA bereits beschlossen. Das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz (KDD-G) trat am 17.02.2024 für alle in Österreich ansässigen digitale Dienste in Kraft. Gleichzeitig trat die bisherige nationale Regelung, das Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) außer Kraft. 

Österreichischer Koordinator für digitale Dienste ist demnach die unabhängige Medienbehörde KommAustria.


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weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, die die Tätigkeit der KommAustria betreffen, sowie zu anderen Einrichtungen, die Einfluss auf das österreichische Mediensystem haben:

Die häufigsten Fragen

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