Der Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste, DSA) soll ein sicheres Umfeld im digitalen Raum schaffen, in dem vor allem Nutzerrechte - einschließlich der Grundrechte der Nutzer:innen - sichergestellt werden. Ebenfalls geschaffen wird mit dem DSA eine neue Aufsichtsstruktur, die auf EU-Ebene die Europäische Kommission und auf nationaler Ebene die sogenannten Koordinatoren für digitale Dienste („Digital Services Coordinators“, kurz DSCs) umfasst. Diese Aufgabe erfüllt seit dem 17. Februar 2024 die Kommunikationsbehörde Austria.
Der DSA zielt darauf ab, rechtswidrige Inhalte - das sind insbesondere der Handel und der Austausch illegaler Waren, illegaler Dienstleistungen und Inhalte - hintanzuhalten und die Grundrechte von Nutzer:innen sicherzustellen. Darüber hinaus soll Gefahren begegnet werden, wie etwa manipulativen und intransparenten algorithmischen Systemen, Hass im Netz, Cybermobbing und -bullying, Gefährdungen Minderjähriger und Desinformation. Der DSA ist bereits für sehr große Plattformen (das sind jene Online-Plattformen, die über mehr als 45 Mio. aktive Nutzer:innen im Monat verfügen und von der Europäischen Kommission benannt wurden) seit 2023 wirksam. Im Übrigen trat er für alle anderen sogenannten Vermittlungsdienste am 17.02.2024 in Kraft.
Allgemeines zum DSA Informationen für Anbieter FAQs zum DSA DSA und DesinformationDigitale Dienste umfassen unterschiedliche Online-Dienste, von einfachen Websites bis hin zu Internet-Infrastrukturdiensten und Online-Plattformen. Beispiele dafür sind: Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores oder Online-Reise- und Unterkunftsplattformen.
Rechtswidrige Inhalte sind alle Informationen, die nicht im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen.
Das sind unter anderem:
Gemäß Art 49 Abs. 2 DSA haben die Mitgliedstaaten eine zuständige Behörde als Koordinator für digitale Dienste zu benennen, dieser ist für alle Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchsetzung des DSA im jeweiligen Mitgliedstaat zuständig. Eine Liste der Koordinatoren für digitale Dienste in der EU finden Sie hier.
In Österreich wurden die Rahmenbedingungen für Aufsichtsstrukturen für die Einhaltung der Regeln des DSA bereits beschlossen. Das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz (KDD-G) trat am 17.02.2024 für alle in Österreich ansässigen digitale Dienste in Kraft. Gleichzeitig trat die bisherige nationale Regelung, das Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) außer Kraft.
Österreichischer Koordinator für digitale Dienste ist demnach die unabhängige Medienbehörde KommAustria.
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Der DSA ist eine unmittelbar anzuwendende EU-Verordnung.
Er regelt die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU. Damit ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Regelwerke in Europa geschaffen worden. Es soll durch diese Verordnung sichergestellt werden, dass die Rechtsordnung auch im digitalen Bereich effektiv durchgesetzt werden kann. Dies sorgt für einen besseren Schutz der Nutzer:innen und ihrer Grundrechte im Internet, einen soliden Rahmen für die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Online-Plattformen und einen einzigen einheitlichen Rahmen in der gesamten EU.