Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) regelt die Pflichten digitaler Dienste, einschließlich Marktplätzen, die als Vermittler fungieren und die Nutzer:innen mit Waren, Dienstleistungen und Inhalten im Netz verbinden.
Durch die dort vorgesehenen Verpflichtungen wird der Schutz von Nutzer:innen wesentlich verbessert und vereinfacht sowie deren Grundrechte geschützt. Darüber hinaus werden Transparenz- und Rechenschaftspflichten für Online-Plattformen geschaffen und ein einheitlicher Rechtsrahmen mit einer gestärkten Aufsichtsstruktur in der gesamten EU geschaffen.
Das Europäische Parlament und der Rat erzielten am 23. April 2022 eine politische Einigung über diese neuen Vorschriften, und der DSA, eine in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbare EU-Verordnung, ist dem Grunde nach am 16. November 2022 in Kraft getreten. Einige Bestimmungen für sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen, nämlich jene, die monatlich über 45 Mio. aktive Nutzer verfügen und von der Europäischen Kommission so bezeichnet wurden, traten bereits im Vorjahr in Kraft. Für alle anderen finden die Bestimmungen des DSA ab 17. Februar 2024 Anwendung.
Generell gesprochen werden vor allem folgende Nutzerrechte vorgesehen:
Zum Schutz der Nutzer:innen sind grob gesprochen folgende Maßnahmen vorgesehen:
Der Jugendschutz auf den Plattformen wird wesentlich verbessert:
Es wird ein Instrument zur Begegnung gesellschaftlicher Risken geschaffen:
Die Verpflichtungen der Plattformen sind verbindlich: