Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) regelt die Pflichten von digitalen Diensten, einschließlich Marktplätzen, die als Vermittler fungieren und Nutzer:innen mit Waren, Dienstleistungen und Inhalten im Netz verbinden.
Durch die darin vorgesehenen Verpflichtungen wird der Schutz von Nutzer:innen wesentlich verbessert und vereinfacht sowie deren Grundrechte geschützt. Darüber hinaus werden Transparenz- und Rechenschaftspflichten für Online-Plattformen geschaffen und ein einheitlicher Rechtsrahmen mit einer gestärkten Aufsichtsstruktur in der gesamten EU geschaffen. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, wie der DSA Ihnen hilft Ihre Grundrechte zu schützen, besuchen Sie unsere Seite "Für Nutzer:innen"
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 23. April 2022 eine politische Einigung über diese neuen Vorschriften erzielt, und der DSA, eine in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltende EU-Verordnung, ist am 16. November 2022 in Kraft getreten. Einige Bestimmungen für sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen, nämlich jene, die monatlich über 45 Mio. aktive Nutzer in Europa verfügen und von der Europäischen Kommission so eingestuft wurden, sind bereits im Vorjahr in Kraft getreten. Für alle anderen finden die Bestimmungen des DSA ab 17. Februar 2024 Anwendung.
Digitale Dienste umfassen unterschiedliche Online-Dienste, von einfachen Websites bis hin zu Internet-Infrastrukturdiensten und Online-Plattformen. Beispiele dafür sind: Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores oder Online-Plattformen für Reisen und Unterkünfte. Zu diesem Zweck unterscheidet der DSA verschiedene Arten von Diensten, für die abgestufte Verpflichtungen gelten.
Je weiter innen in der Darstellung ein Dienst steht, desto mehr Regelungen muss er befolgen. Eine genaue Aufschlüsselung der zu erfüllenden Maßnahmen finden Sie hier
Gemäß Art. 49 Abs. 2 DSA haben die Mitgliedstaaten eine zuständige Behörde als Koordinator für digitale Dienste zu benennen, die für alle Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchsetzung des DSA im jeweiligen Mitgliedstaat zuständig ist. Eine Liste der Koordinatoren für digitale Dienste in der EU finden Sie hier.
In Österreich wurden die Rahmenbedingungen für Aufsichtsstrukturen zur Einhaltung der Regelungen des DSA bereits beschlossen. Das Koordinator für digitale Dienste Gesetz (KDD-G) ist am 17.02.2024 für alle in Österreich ansässigen digitalen Dienste in Kraft getreten. Gleichzeitig trat die bisherige nationale Regelung, das Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G), außer Kraft.
Österreichischer Koordinator für digitale Dienste ist die unabhängige Medienbehörde KommAustria.
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