Die Erfüllung der Aufgaben der KommAustria erfordern an verschiedenen Stellen Kenntnis von Daten des Marktes. Bis zum Inkrafttreten der Novelle der Mediengesetze 2021 gab es eine Datensammlung in der sogenannten jährlichen Reichweitenerhebung, eine solche fand sich aber auch teilweise an anderer Stelle. Mit der nunmehrigen Bestimmung des § 65 AMD-G hat die RTR-GmbH die Verpflichtung über Auftrag der KommAustria Marktdaten wie Reichweiten (Marktanteil), Versorgungsgraden und Nutzungszahlen, etc. nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden und Analysen auf Basis einer laufenden Beobachtung systematisch zu erheben. Mediendiensteanbietende und Video-Sharing-Plattform-Anbietende haben an dieser Datenerhebung teilzunehmen.
Aus diesen Daten hat die RTR-GmbH einen Marktbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Für nähere Informationen betreffend die Datenerhebung wird auf die FAQs zur Markterhebung verwiesen.