Gemäß Presseförderungsgesetzes 2004 hat die KommAustria nach Anhörung der Presseförderungskommission jährlich zu Beginn des für die Förderung relevanten Beobachtungszeitraumes Förderrichtlinien in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Diese Richtlinien unterliegen damit einer ständigen Überprüfung und jährlichen Anpassung an die jeweiligen Erfordernisse.
RTR-GmbH / KommAustria
Presse- und Publizistikförderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
pressefoerderung@rtr.at