Der Fachbereich Medien der RTR (RTR Medien) hat eine neue Beschwerdestelle eingerichtet, die als Anlaufstelle für Beschwerden über Video-Sharing-Plattformen und Kommunikationsplattformen dient. Zugleich fungiert sie als Servicestelle für Informationen und Beschwerden im Bereich Barrierefreiheit von audiovisuellen Medienangeboten. Seit Ende April hat diese Stelle schrittweise ihr Online-Angebot gestartet und ist über die Website der RTR zu erreichen. Zusätzlich wird an einem Informationsportal zum Thema Medienkompetenz gearbeitet.
Neue Gesetzeslage
Grund für diese Neuerungen ist eine veränderte Gesetzeslage: Mit 1. Jänner 2021 ist das Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) in Kraft getreten, wodurch der KommAustria und der RTR GmbH neue Aufgaben im Bereich der Regulierung von Video-Sharing-Plattformen und Kommunikationsplattformen zukommen. Darüber hinaus sollen durch eine Novelle des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) und des KommAustria Gesetzes (KOG) der Ausbau der barrierefreien Angebote gefördert, sowie Maßnahmen zur Steigerung der Medienkompetenz ergriffen werden.
Aufgaben der neuen Beschwerdestelle
Beschwerdestelle Kommunikationsplattformen & Video-Sharing-Plattformen
Durch das KoPl-G sind sogenannte Kommunikationsplattformen verpflichtet ein Meldeverfahren einzurichten, das es Nutzern und Nutzerinnen ermöglicht rechtswidrige Inhalte auf unkomplizierte Weise zu melden. Bei Video-Sharing-Plattformen geht es zudem auch um die Meldung schädlicher Inhalte, die etwa den Jugendschutz betreffen, und die Einrichtung eines Bewertungssystems für Inhalte.
Anlaufstelle für Beschwerden rund um diese Meldeverfahren ist die Beschwerdestelle der RTR GmbH. Dorthin können sich alle Nutzer und Nutzerinnen wenden, sofern sie bereits zur Plattform Kontakt aufgenommen haben, aber eine nicht zufriedenstellende oder gar keine Antwort erhalten haben. Über unser neu eingerichtetes Beschwerdeportal ist eine einfache Kontaktaufnahme mit der zuständigen Beschwerdestelle möglich.
Servicestelle Barrierefreiheit
Auch bei fehlender Barrierefreiheit im Angebot eines audiovisuellen Mediendienstes kann man sich demnächst an die Beschwerdestelle wenden, die ab Ende Mai eine Vermittlerrolle zwischen Anbietern und Anbieterinnen und Nutzern und Nutzerinnen einnimmt.
Ebenfalls dort zu finden sind Informationen zu den Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung von Inhalten für Menschen mit Seh- und/oder Hörbeeinträchtigung sowie für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, die auf einfache Sprache angewiesen sind. Diese Informationen sollen nicht nur DiensteanbieterInnen, sondern allen interessierten Personen zur Verfügung stehen.
Servicestelle Medienkompetenz
Da die richtige und sichere Nutzung von Medien im digitalen Zeitalter eine wertvolle Fähigkeit ist, wird zudem ein Informationsportal zum Thema Medienkompetenz eingerichtet, auf dem Projekte und Initiativen aufgezeigt werden, die vor allem digitale Medienkompetenz fördern und vermitteln.
Weitere Informationen zu den einzelnen Aufgaben der Beschwerdestelle finden Sie hier.