Allein im ersten Quartal 2021 suchten Konsumentinnen und Konsumenten in 28 Fällen Unterstützung bei der „RTR-Schlichtungsstelle Medien“. Im gesamten Jahr 2020 waren es 125 Fälle, 2019 kamen unsere Streitschlichter auf 82 Anfragen, berichtet aktuelldie Schlichtungsstelle.
Konsumentinnen und Konsumenten können sich an die KommAustria wenden, wenn sie sich mit Betreibern von Kommunikationsnetzen und -diensten über die Nutzung von Medien (Kabel-TV, Digital-TV, Pay-TV) im Streit befinden oder Beschwerden nicht den gewünschten Erfolg haben. Meist handelt es sich um Vertragsstreitigkeiten, aber auch Beschwerden über eine Rechnung sind nicht selten.
Den Anstieg der Schlichtungsersuchen um rund 50 % im Vergleich der Jahre 2019 auf 2020 führen unsere StreitschlichterInnen auch auf einen Corona-Effekt zurück. Da sich die KonsumentInnen im Lockdown intensiver mit ihrem Medienangebot auseinandersetzen, fallen ihnen auch eher Veränderungen, technische Probleme oder vertragliche Ungereimtheiten ins Auge. Allerdings mussten in etwa die Hälfte der Ersuchen zurückgewiesen werden, weil es an Verfahrensvoraussetzungen fehlte. So war ein nicht unerheblicher Anteil offenbar automatisch von einer Website generiert worden, die KonsumentInnen bei Vertragskündigungen unterstützen will. Unbedingte Voraussetzung für eine Aktivität unserer Schlichtungsstelle ist jedoch immer, dass die KonsumentInnen zunächst selbst schriftlich eine Beschwerde an den Betreiber gerichtet haben. Die automatisierten Schlichtungsersuchen mussten daher abgelehnt werden. Keine der betroffenen KonsumentInnen beanstandete die Ablehnung.
Von den im Jahr 2020 tatsächlich eingeleiteten Verfahren konnten erfreuliche 85 % zu einer Einigung zwischen den Parteien geführt werden. Damit bleibt die Einigungsquote in einer mit den Vorjahren vergleichbaren Höhe.
Auf der Website der RTR finden sich nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren im Medienbereich und der aktuelle Jahresbericht 2020 der Schlichtungsstellen.