Nachdem das vorangegangene Digitalisierungskonzept aus dem Jahr 2017 den Schwerpunkt im Bereich der Einführung von digitalem terrestrischem Hörfunk hatte, ist das Digitalisierungskonzept 2021 jetzt breiter ausgerichtet und widmet sich sowohl dem Bereich des Hörfunks als auch dem Bereich des Fernsehens.
Im 2. Abschnitt des Digitalisierungskonzeptes 2021 steht zunächst die Vorbereitung der Ausschreibung der 2022 auslaufenden Zulassungen von lokalen und regionalen Multiplex-Plattformen für digital terrestrisches Fernsehen an. Diesen folgen die 2023 auslaufenden bundesweiten Zulassungen MUX D, E und F. In Einklang mit den dem 6. Abschnitt des AMD-G zu entnehmenden Zielen der Unterstützung der Ermöglichung der Einführung, des Ausbaus und der Weiterentwicklung der digitalen Rundfunkverbreitung auf allen Übertragungsplattformen und der Beachtung der technischen Weiterentwicklung von Übertragungstechnologien, wird nicht nur für die im Rahmen dieses Digitalisierungskonzept vorgesehenen Ausschreibungen im Bereich des digitales terrestrischen Fernsehens eine Öffnung für neue Standards über DVB-T2 und HD hinaus vorgesehen, sondern der Einsatz neuer Standards auch bei bestehenden Zulassungen ermöglicht. Damit bereitet das Digitalisierungskonzept 2021 den Weg für neue Technologien sowohl im Bereich der Signalübertragung, etwa durch 5G Broadcast, als auch im Bereich der Bildübertragung, etwa in UHD-Qualität.
Weiters setzt das Digitalisierungskonzept den mit den vorangegangenen Digitalisierungskonzepten begonnenen Weg der sich an den Erfordernissen des Marktes orientierten Einführung von digitalem terrestrischem Hörfunk im Standard DAB+ fort. Die KommAustria plant daher die Durchführung einer weiteren Interessensbekundung zur Erhebung des Bedarfs an weiteres DAB+-Programmplätzen um daran anknüpfend bei entsprechendem Bedarf weitere Multiplex-Plattformen auszuschreiben.
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