Am 01. Juni fand die halbjährliche Plenarsitzung der ERGA als Online-Meeting unter deutschem Vorsitz statt. Für KommAustria und RTR Medien nahmen Susanne Lackner, stellvertretende Vorsitzende der KommAustria, und Dieter Staudacher, Beauftragter der RTR Medien für internationale Angelegenheiten, teil. Gegenstand waren aktuelle europäische Gesetzesinitiativen zur Medien- und Online-Regulierung.
Die Sitzung wurde wesentlich von dem Thema der internationalen Reichweite von Online- und Medieninhalten geprägt, die eine neue grenzüberschreitende Dimension der Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden untereinander erforderlich machen.
Giuseppe Abbamonte, Direktor für Medienpolitik der EU-Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien, gab als Keynote-Speaker erste Information zu den Plänen der europäischen Kommission für ein europäisches Medienfreiheitsgesetz. Dieses soll neue Regeln zur Stärkung der Medienfreiheit und Medienunabhängigkeit in der EU einführen. Weiters betonte er die Rolle der unabhängigen nationalen Regulierungsbehörden als Medienaufsicht in den einzelnen Mitgliedsstaaten sowie auch die Erfahrungen, die aus der internationalen Zusammenarbeit der ERGA resultieren. Diese hätten für die Gesetzesinitiativen eine besondere Bedeutung. Außerdem informierte Abbamonte darüber, dass seitens der Europäischen Kommission ein neuer Verhaltenskodex gegen Desinformation geplant sei (Guidance on the strengthening the Code of Practice on Desinformation). Auch die ERGA hatte erst vor kurzem zu diesem Thema ein neues Positionspapier verabschiedet.
Der größte inhaltliche Schwerpunkt galt jedoch der Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission zum Digital Services Act (DSA. Siehe auch Newsletter RTR Medien 02/2021). Die ERGA hat nach ihrer ersten Positionierung im März 2021 dazu nun einen im wesentlichen positiven Zugang, sieht jedoch Abgrenzungsfragen zu bereits geltenden, nationalen Mediengesetzgebungen sowie insbesondere zur Audiovisuellen Mediendiensterichtlinie. Demnach seien vor allem die geplanten Regelungen zu den Abrufdiensten auf Video-sharing-Plattformen in Einklang zu bringen. Ein weiteres, wesentliches Thema zum DSA sind die bestehenden Aufsichtsstrukturen durch die unabhängigen nationalen Regulierungsbehörden in den einzelnen Mitgliedsstaaten, die mit den Plänen des Gesetzesvorhabens abgestimmt werden müssten. Hier wurden bei der Plenarsitzung auf Grund der hohen Komplexität die wesentlichen Vorarbeiten für die endgültige, einheitliche Stellungnahme in Form eines Positionspapiers verabschiedet und die Detailabstimmung vorbereitet. Inzwischen wurde das Positionspapier beschlossen und ist auf der ERGA Webpage veröffentlicht.
Beschlossen und zur Veröffentlichung auf der ERGA Website freigegeben wurde auch der „Report on improving the relationships between Code of Practice signatories and researchers“ . Dieser Bericht beschäftigt sich mit dem Thema der Desinformation in sozialen Medien. Relevant erscheint dabei, dass der Zugang zu Daten für Nachforschung und Nachprüfung oftmals fehlt. Daher legt ERGA eine systematische, strukturierte Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren und Online-Plattformen nahe, um diesen Mangel zu beheben.
Vorgestellt wurden außerdem die ersten Pläne des folgenden belgischen Vorsitzes zum Arbeitsprogramms der ERGA für das Jahr 2022. Hier werden voraussichtlich die konsequente Umsetzung und Durchsetzung des AVMD-Rahmenwerks, die Vervollständigung des EU-Rechtsrahmens für Medien sowie Möglichkeiten zur Bekämpfung von Desinformation und die Stärkung von Demokratie im digitalen Umfeld Schwerpunkte sein.