Die am 1. Jänner 2021 in Kraft getretene Novelle des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AVMD-G) beinhaltet unter anderem Auskunftspflichten von Marktteilnehmern gegenüber der KommAustria, die sich beispielsweise aus § 65 AMD-G oder aus § 40 AMD-G ergeben (siehe auch www.rtr.at/NeueGesetze2021). Demnach hat im Rahmen der Rechtsaufsicht nun jährlich eine Erhebung von Reichweiten bzw. Marktanteilen, Versorgungsgraden sowie Nutzer- und Zuschauerzahlen zu erfolgen. Die RTR Medien gestaltete dazu einen leicht auszufüllenden Online-Fragebogen und bat Mitte Februar um Beantwortung für das Kalenderjahr 2020. Am 31.05.2021 konnte die KommAustria so erstmals einen Reichweiten- und Marktanteilsbericht auf Basis der Rückmeldungen der Marktteilnehmer veröffentlichen. Der Reichweiten- und Marktanteilsbericht 2020 findet sich unter den Publikationen auf der RTR Website.
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