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    07.03.2024

Das 20. ERGA Plenary Meeting: Umsetzung des Digital Services Act und Vorstellung des European Media Freedom Act

"Rundes Treffen" der Europäischen Gruppe der Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste bei der EU-Kommission in Brüssel

Das ERGA Plenary am 14.12.2023 in Brüssel. © RTR

Mit dem ERGA Plenary Meeting 02/2023 fand am14. Dezember 2023 das zweite der jährlich zwei Treffen der Europäischen Gruppe der Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) statt. Versammlungsort waren die Räumlichkeiten der Europäischen Kommission in Brüssel. Die KommAustria wurde von den RTR-Mitarbeitern Dr. Dieter Staudacher, Internationales, und Mag. Stefan Rauschenberger, Leiter Abteilung Medienrecht, vertreten.

Dieses wichtigste jährliche Meeting der ERGA hat als Hauptaufgabe, die während des Jahres fertiggestellten Arbeitspakete der einzelnen Arbeitsgruppen vorzustellen, zu genehmigen und dann auch für die Veröffentlichung freizugeben. Die Resultate der ERGA-Arbeitsgruppen war auch im Jahr 2023 erneut sehr ergiebig:

  • Bericht über die praktische Anwendung und die Zukunft der grenzüberschreitenden Durchsetzung des Medienrechts
  • Der Bericht „Lernen aus den praktischen Erfahrungen der nationalen Regulierungsbehörden bei der Regulierung von Vloggern“, aufbauend auf den beiden Berichten zu Vloggers aus den Jahren 2021 und 2022, die unter wesentlicher Beteiligung der KommAustria in enger Zusammenarbeit mit der niederländischen Regulierungsbehörde CvdM erstellt wurden
  • Bericht über die Umsetzung des ERGA Memorandum of Understanding im Jahr 2023, das die wesentliche Basis für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden bei sogenannten cross-border Fällen darstellt
  • Bericht über die Umsetzung und Durchführung von Artikel 13 Absatz 1 (Bekanntheitsgrad europäischer Werke) und Artikel 13 Absatz 2 (Finanzieller Beitrag zur Produktion europäischer Werke durch in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Mediendiensteanbieter)
  • ERGA-Medienkompetenzbericht 2023 - Erfahrungen mit der Berichterstattung gemäß Artikel 33a Absatz 2 der AVMD-Richtlinie

Darüber hinaus stand das Meeting thematisch wesentlich im Zeichen des seitens der Europäischen Kommission eingeführten Gesetzesvorhabens des Europäischen Aktes zur Medienfreiheit (European Media Freedom Act – EMFA) , dessen Inhalte nun, nach Abschluss der Trilog-Gespräche der Institutionen der Europäischen Union, weitgehend im Wortlaut vorliegen. Dieses neue Gesetz sieht einschneidende und große Änderungen vor und bedeutet somit für die Tätigkeit der nationalen Regulierungsbehörden wesentliche Umstellungen.

Auch der zwischenzeitig in Teilen in Kraft getretene Digital Services Act-DSA  war Gegenstand der Gespräche. Schließlich gilt es nun, in allen Mitgliedstaaten der EU die Nationalen Koordinatoren für Digitale Dienste zu benennen und deren Zusammenarbeit untereinander und mit der Europäischen Kommission zu regeln. Für Österreich wurde die KommAustria als nationale Koordinierungsstelle bereits benannt.

Bei der Wahl des Vorsitzes der ERGA, des Vice-Chair und der ERGA-Board für das Jahr 2024 wurden der bisherige Vorsitz und Vice Chair wiedergewählt und in Würdigung langjähriger und engagierter Mitarbeit in den Gremien der ERGA, die Vertreterin der österreichischen Regulierungsbehörde KommAustria Dr. Susanne Lackner erneut zum Mitglied der ERGA Board gewählt. Das Ergebnis der Wahl (Zusammensetzung der ERGA-Board 2024) lautet somit wie folgt:

  • Vorsitz: Giacomo Lasorella (Italien/AGCOM);
  • Vice-Chair: Carlos Aguilar Paredes (Spanien/CNMC);
  • Mitglieder des Board: Susanne Lackner (Österreich/KommAustria) , Niamh Hodnett (Irland/BAI)  und Karim Ibourki (Belgien/CSA)

Die Kandidatur von Dr. Susanne Lackner wurde von den Regulierungsbehörden aus vier Ländern unterstützt und die Wahl schließlich einstimmig von allen ERGA-Mitgliedern ohne Gegenstimme angenommen. Dies ist für die Regulierung in Österreich insbesondere deswegen von erheblicher Bedeutung, da somit ein Mitspracherecht der KommAustria zur Wahl künftiger Themenfelder in der ERGA besteht und daher die Priorisierung der Themen, die für den österreichischen Markt von Bedeutung sind, mitgestaltet werden kann.

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