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  • Bereich
    KommAustria
  • Datum
    18.01.2024

Digital Services Act der EU: KommAustria ab 17. Februar nationaler "Koordinator Digitale Dienste"

"Digital Services Act" stärkt Rechte der Nutzer:innen von Internet-Diensten - ausführliche Informationen der Medienbehörde online

Hände halten ein Tablet, aus dem verschiedene, typische Internet-Themenbilder aufsteigen wie Warenkorb, Lupe, Weltkugel und so weiter
Themenbild digitale Dienste, © iStock.com/ipopba

Mit der EU-Verordnung „Digital Services Act“ (DSA) gilt ab 17. Februar 2024 ein neuer Rechtsakt in Österreich, der die Verpflichtungen von Online-Intermediären (Internet-Zugangsdienste, Hosting-Dienste, Soziale Netzwerke, Online-Marktplätze u.a.) neu regelt bzw. verschärft. Die Anbieter unterliegen dabei der Rechtshoheit jenes EU-Mitgliedstaats, in dem sie ihre Niederlassung haben.

Die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen des DSA in Österreich wurde mit dem Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz (KDD-G) der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) übertragen. Damit ist die Medienbehörde einer der 27 europäischen Koordinatoren für digitale Dienste, die jeweils in den EU-Mitgliedstaaten ihren Dienst aufnehmen. Gemeinsam mit der für sehr große Plattformen zuständigen Europäischen Kommission nehmen sie eine neuartige, EU-weite Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen des DSA wahr.

Der DSA verbessert den Schutz von Nutzer:innen im Netz wesentlich, denen die Möglichkeit geboten werden muss, illegale Inhalte leicht zu melden und sich über unbefriedigende Entscheidungen des Anbieters beschweren zu können. Auch werden neue Streitbeilegungsstellen eingerichtet, auf die die Anbieter:innen hinweisen müssen. In dem Zusammenhang wird in Österreich eine neue Schlichtungsstelle beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) eingerichtet.

Gestärkt wird auch die Rolle von „Trusted Flaggers“ (vertrauenswürdige Hinweisgeber), also Organisationen, die Nutzer:innen-Rechte in bestimmten Bereichen  wie z.B. Hass im Netz, Cyberbullying, Urheberrechte und anderes wahrnehmen. Diese können Meldungen an die Plattformen erstatten, die diese dann prioritär behandeln müssen.

Im Rahmen einer systemischen Aufsicht, setzt der DSA zudem insbesondere bei multinationalen Plattformen an und belegt diese mit besonderen Verpflichtungen zur Bekämpfung von Risiken wie Desinformation, mangelndem Jugendschutz, Hate Speech oder Fake Shops. Als sehr große Online-Plattformen („very large online platform“ – VLOP) oder als sehr große Suchmaschinen („very large online search engine“ - VLOSE) werden dabei Plattformen eingeordnet, die über mehr als 45 Millionen aktive Nutzer pro im Monat verfügen. Die Europäische Kommission zählt zu diesen sehr großen Plattformen und Suchmaschinen bisher die Dienste-Anbieter:innen "AliExpress", "Amazon Store", "Apple App Store", "Bing", "Booking.com", "Facebook", "Google Search", "Google Maps", "Google Shop", "Instagram", "LinkedIn", "Pinterest", "Pornhub", "Snapchat", "Stripchat", "TikTok", "Wikipedia", "X", "XVideos", "YouTube" und "Zalando". Die aktuelle Liste kann unter https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/list-designated-vlops-and-vloses eingesehen werden.

Unter https://www.rtr.at/DSA_Austria bietet die KommAustria ausführliche Informationen zum Digital Services Act, der Umsetzung in Österreich sowie den damit einhergehenden Rechten der Nutzer:innen und den Pflichten der Internet-Diensteanbieter:innen an.

Über KommAustria und RTR Medien

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert.

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