Beginnend mit 01.02.2023 führt die KommAustria die Konsultation der Auswahlgrundsätzeverordnung für terrestrischen Hörfunk durch.
Die KommAustria bereitet entsprechend dem Digitalisierungskonzept 2021 Ausschreibungen für digitalen terrestrischen Hörfunk vor. Gemäß § 24 Abs. 2 AMD-G hat die KommAustria spätestens zeitgleich mit diesen Ausschreibungen eine Verordnung zu erlassen, in der die Auswahlgrundsätze gemäß § 24 Abs. 1 AMD-G näher festgelegt werden, die bei mehreren Antragstellern zur Auswahlentscheidung herangezogen werden.
Der Verordnungsentwurf steht Ihnen auf dieser Seite als PDF-Format zum Download bereit.
Bitte richten Sie Stellungnahmen zu dieser Konsultation mit dem Betreff „MUX AGV DAB+ 2023“ bis spätestens 2. März 2023 an: rtr@rtr.at.