Mit 26.08.2021 startet die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) eine Konsultation der von ihr auf Grund des § 4 Abs. 3 Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G), BGBl. I Nr. 151/2020, zu erlassenden Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria über die Ausgestaltung der Berichte und zum Umfang der Berichtspflicht von Diensteanbietern (Transparenzberichte-VO).
Der Verordnungsentwurf sowie die Anhänge stehen Ihnen auf dieser Seite als PDF-Format zum Download bereit.
Stellungnahmen zu dieser Konsultation werden bis 9. September 2021 unter der E-Mail-Adresse rtr@rtr.at entgegengenommen.