Das Internet und Soziale Medien haben nicht nur die Art der Kommunikation verändert, sondern auch die Art des Konsums von Videos im Bereich der Unterhaltung, Information und Bildung, also der klassischen Angebote von Medien. Diese neuen Erscheinungsformen bieten aber nicht nur schrankenlos Vorteile - im Hinblick auf die rasche virale Verbreitung von Inhalten in sozialen Netzwerken werden Nutzer durchaus altbekannten Phänomenen wie "Hass im Netz" oder "Falschinformation" in einer neuen Dimension ausgesetzt. Und auch stellen sich weiterhin Herausforderungen aus Sicht des Konsumenten- und Jugendschutzes sowie des Urheber- und Leistungsschutzrechts.
Auch wenn Inhalte auf diesen Plattformen zum Großteil von Nutzer:innen bereitgestellt werden, so haben auch die Plattformen eine nicht ganz unwichtige Rolle bei der Verbreitung der Inhalte. So organisieren und vermarkten sie etwa Inhalte.
Insoweit treffen die Plattformen Verpflichtungen zum Schutz der Nutzer insbesondere durch ein entsprechendes Melde- und Beschwerdeverfahren von Postings.
Nicht in die Zuständigkeit der KommAustria fallen Fragen der Wahrnehmung der Rechte des Betroffenen hinsichtlich des Postings selbst.
Informationen zur KommAustria als zuständige Regulierungsbehörde im Bereich Mediendienste erhalten Sie hier. Wenn Sie sich für die Aufgaben der RTR-GmbH als Beschwerdestelle sowie als Servicestelle für die Bereiche Plattformen, Barrierefreiheit und Medienkompetenz interessieren, finden Sie Informationen hier.
Eine Video-Sharing-Plattform ist
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Eine Online-Plattform im Sinne des DSA ist
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Eine große Online-Plattform nach dem UrhG ist
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