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EU-Urheberrechtsrichtlinie

Nicht jede Plattform ist eine große Online-Plattform.

Eine große Online-Plattform ist ein Dienst der Informationsgesellschaft, der auf dem Markt für Online-Inhalte eine wichtige Rolle spielt und bei dem ein Hauptzweck darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen Inhalten zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang dazu zu verschaffen, und mit dem diese Inhalte organisiert und beworben werden, um damit Gewinne zu erzielen.

Im Wesentlichen ist demnach eine große Online-Plattform ein Dienst, der durch die Bereitstellung der von seinen Nutzern hochgeladenen Inhalten mit Online-Inhaltediensten wie beispielsweise Audio- und Video-Streamingdiensten um dieselben Zielgruppen konkurriert.

Keine großen Plattformen sind:

  • nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien,
  • nicht gewinnorientierte bildungsbezogene, künstlerische und wissenschaftliche Repositorien,
  • Entwicklungs- und Weitergabeplattformen für quelloffene Software,
  • Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste im Sinn des § 4 Z 4 TKG 2021, 
  • Online-Marktplätze,
  • zwischen Unternehmen erbrachte Cloud-Dienste,
  • Cloud-Dienste, die ihren Nutzern das Hochladen von Inhalten für den Eigengebrauch ermöglichen.

Von der Aufsicht durch die KommAustria erfasst sind nur solche großen Online-Plattformen, die in Österreich niedergelassen sind.