Online-Plattformen im Sinne des DSA müssen ein internes Beschwerdemanagementsystem haben, das es Nutzer:innen ermöglicht Beschwerden einzubringen, die zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und frei von Willkür bearbeitet werden.
Wenn das Beschwerdemanagementsystem allerdings zu keiner Lösung führt, können Nutzer:innen sich an eine Streitbeilegungsstelle wenden.
Wer auf einer Online-Plattform einen Inhalt als rechtswidrig meldet oder wer einen Inhalt veröffentlicht hat, der als rechtswidrig gemeldet wurde, dem teilt die Online-Plattform ihre Entscheidung zu dieser Meldung mit. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit sich mittels internem Beschwerdemanagementsystem der Online-Plattform über diese Entscheidung zu beschweren. Wenn die Mittel dieses internen Beschwerdemanagementsystems nicht ausreichen, um eine Streitigkeit zu lösen, können die betroffenen Nutzer:innen sich an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden.
Mögliche Beschwerdegründe sind: